Laufende Projekte 2009
des Instituts für Konfliktforschung
Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder
| Projektleitung: | Dr.in Birgitt Haller |
| Durchführung: | Dr.in Birgitt Haller Dr.inEvelyn Dawid |
| Finanzierung: | Europäische Kommission über Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden e.V. Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend |
| Fertigstellung: | Oktober 2010 |
Die Bedürfnisse von kindlichen Opfern sexuellen Missbrauchs sind mit keinem Strafverfah- renssystem, das an rechtsstaatlichen Grundsätzen wie der Unschuldsvermutung ausgerichtet ist, vollständig kompatibel. Aufgrund seines Schutzauftrages ist ein Staat jedoch verpflichtet, Belastungen auf das Unvermeidbare zu reduzieren. Diese Erkenntnis hat sich zwar in Gesetzesänderungen niedergeschlagen; die Erleichterungen zielen aber vor allem auf eher "technische" Aspekte und zudem überwiegend auf die Hauptverhandlung. Insbesondere im Vorfeld werden den Kindern weiterhin Belastungen zugemutet, die strafprozessual nicht erforderlich, zum Teil sogar kontraproduktiv sind, wie etwa empirisch nachgewiesene Vielfachkontakte und -aussagen.
Jenseits rechtlicher Vorgaben ergeben sich fehlende Entlastung und unnötige Belastung auch daraus, dass die agierenden Professionellen sich ihrer und der Rolle der anderen Beteiligten nicht sicher sind. Ihnen fehlt häufig das Wissen über Aufgaben und Zielvorstellungen der vermeintlichen "Gegenseite". Das führt dazu, dass nicht das Opfer, sondern die zwischen den Professionellen bestehenden Probleme die Herangehensweise bestimmen. Nicht die Rechte des Kindes stehen im Mittelpunkt, sondern die vermeintlich eigenen, die "verteidigt" werden müssen. Eine deutsche Untersuchung zeigte, dass in multiprofessionellen Arbeitskreisen Arbeitsbeziehungen entstehen können, die Ressourcen für den Schutz und die Unterstützung kindlicher Opferzeugen im Rahmen des strafprozessual Möglichen frei setzen.
Im Zentrum der Untersuchung, die in Österreich, Deutschland und der Schweiz durchgeführt wird, stehen gezielte, kontinuierliche, von Einzelpersonen unabhängige Arbeitsbündnisse, in denen zumindest auch Jugendwohlfahrt und Strafjustiz vertreten sind. Vorrangiger Ansprechpartner ist die Jugendwohlfahrt: Bei den Jugendämtern wurden mit einer schriftlichen Befragung Formen und Häufigkeit der im jeweiligen Einzugsbereich praktizierten Kooperationen mit der Strafjustiz erfasst. In einem zweiten Schritt werden durch Interviews mit VertreterInnen von so ermittelten Arbeitsbündnissen weitere Daten zu Planung, Etablierung und Verlauf der Kooperationen erhoben.
Projektziel ist die Entwicklung eines Konzeptes für solche multiprofessionellen Kooperationen, das dazu dient, die Gefahr von sekundären Viktimisierungen kindlicher Opfer sexuellen Missbrauchs durch einen Strafprozess so weit wie möglich zu verringern.